Nicht euch, sondern die Kreditkartenfirmen die Daten herausgegeben haben. Im Prinzip für einen guten Zweck, aber dennoch sollte Datenschutz auch für Vater Staat gelten.
Auch im wildbits Blog wird darüber berichtet, und Udo Vetter vom lawblog.de, wir kennen ihn, verklagt nun die Betreiber.
Im Prinzip die erste gute Aktion die ich von einem Rechtsanwalt, seit meiner Web 2.0 Laufbahn, mitbekommen habe. Einziger Nachteil an der Sache
Sollte Vetter mit seinem Antrag Erfolg haben, wird dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die mittlerweile eingeleiteten Verfahren gegen die 322 Beschuldigten haben: Die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, ob unrechtmäßig erworbene Beweismittel verwendet werden dürfen. In der Regel entschieden die Gerichte für das Verfolgungsinteresse des Staates, erklärt Vetter. „Dies kann aber kein Grund dafür sein, in diesem skandalösen Fall den Kopf in den Sand zu stecken.“ Sollte die Klage keinen Erfolg haben, überlegt Vetter, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Text der Klage steht frei auf der Homepage des Anwalts zur Verfügung. „Ich rufe nicht dazu auf, das Amtsgericht mit Klagen zu überschwemmen“, sagt Vetter â wenn der eine oder andere Kunde den Schriftsatz jedoch gebrauchen könne, stehe ihm das frei.
via heise.de
Also man darf gespannt sein und abwarten wie die Sache ausgeht.