Martin hat es nun schwarz auf weiß. Hobbyblogger, die Google Adsense im Blog eingebaut haben, brauchen dafür keinen Gewerbeschein da sie unter sonstige Einkünfte fallen und nicht verteuert werden müssen.
Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. [â¦]
Die Frage ist natürlich, gilt dies nur für Deutschland? Ich werde mich hier mal informieren. Schließlich will ich auch Gewissheit haben.