In den letzten Tagen erhielten fast 100 Hoteliers in Österreich eine Abmahnung. Grund dafür war ein fehlendes oder falsches Impressum.
In dem Schreiben eines Salzburger Anwalts beruft sich der „Verein zum Schutz für faires E-Commerce Business“ auf angebliche Verstöße gegen das E-Commerce-Gesetz auf den Websites der Hotelleriebetriebe und verlangt die Entrichtung von 1.171,08 Euro binnen 14 Tagen, andernfalls drohten noch weit höhere Kosten.
Dieser Verein wurde sogar erst am 15. März gegründet, und es besteht der Verdacht, dass er nur zur Abzocke gegründet wurde. Denn laut E-Commerce-Gesetz [ECG] verpflichtet sich jeder kommerzieller Internetauftritt dazu, ein Impressum zu haben. Falls nicht drohen Strafen bis zu 3000 . Aber auch private Internetauftritte benötigen ein Impressum, welches zumindest Namen und Wohnort des Betreibers beinhaltet.
Impressum auch für private Websites
Seit 1. Juli 2005 muss jede Website ein Impressum samt Namen und Wohnort aufweisen. Diese Regelung betrifft jegliche Website, egal ob kommerziell oder privat, unabhängig vom Inhalt. Auch die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.
Um weiterhin geschützt zu sein, vor solch Abmahnungen, rät die Wirtschaftskammer (WKO) alle nötigen Angaben zu ergänzen. Einen Leitfaden, sogar mit Impressums Generator, stellen sie zur Verfügung.
via futurezone und mts